Als Migranten/Innen oder Zugewanderte werden bezeichnet staatenlose Personen,
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder dem Status einer bzw. eines Deutschen nach Art. 116 des Grundgesetzes,
- welche aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Rechtsstatus, Dauer des Aufenthaltes und Geburtsort sind dabei nicht entscheidend.
Personen mit Migrationshintergrund sind
- zugewanderte Ausländer und Ausländerinnen (1. Generation),
- in Deutschland geborene Ausländer und Ausländerinnen (2./3. Generation),
- eingebürgerte Personen sowie
- Personen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil oder Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit.