Als Migranten/Innen oder Zugewanderte werden bezeichnet staatenlose Personen,

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder dem Status einer bzw. eines Deutschen nach Art. 116 des Grundgesetzes,
  • welche aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Rechtsstatus, Dauer des Aufenthaltes und Geburtsort sind dabei nicht entscheidend.

Personen mit Migrationshintergrund sind

  • zugewanderte Ausländer und Ausländerinnen (1. Generation),
  • in Deutschland geborene Ausländer und Ausländerinnen (2./3. Generation),
  • eingebürgerte Personen sowie
  • Personen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil oder Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit.